AGBs: Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wireless GmbH als Handels-/Dienstleistungsunternehmen und Provider nachlesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wireless GmbH als Handels-/Dienstleistungsunternehmen und Provider, – nachstehend „Provider“ genannt

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bietet der Provider seinen Kunden vielfältige Dienste im TK- und IT-Bereich an und liefert Handelsware (Hardware, Zubehör)

1.2 Etwaige, diesen AGB entgegenstehende Bestimmungen in einem Rahmenvertrag gehen diesen Bestimmungen vor.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, hiermit widersprochen und nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Der Kunde versichert, dass er nach den für ihn gültigen gesetzlichen Bestimmungen die volle Geschäftsfähigkeit hat, dass er die Leistungen nach den für ihn gültigen Bestimmungen beziehen darf und dass keine wirtschaftlichen oder finanziellen Gründe dem Vertragsabschluss entgegenstehen.

1.5. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch den Provider zustande. Die Annahme durch den Provider erfolgt mit der Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch den Provider bzw. mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch den Provider. Bestellt der Kunde per Internet, so wird der Provider den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.

2.2. Ist die Erbringung der vertraglichen Leistungen des Providers von bestimmten technischen, örtlichen oder anderen Gegebenheiten abhängig, so kann der Provider den Vertragsschluss von der Erfüllung der Voraussetzungen durch den Kunden oder Dritten abhängig machen.

2.3. Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher Ausschließlich wenn der Kunde zu privaten Zwecken – also als Verbraucher gem. § 13 BGB – bestellt, ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er diese fristgerecht widerrufen hat. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Providers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: wireless GmbH Königsberger Straße 1 78628 Rottweil oder E-Mail:info(at)wireless-edv.de Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Providers zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Verbraucher innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an den Provider ab Eingang der Ware sendet. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Provider mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht besteht nicht im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen i.S.d. § 312d Abs. 4 BGB Der Kunde beachtet vor der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks etc.) folgende Hinweise: Für die Sicherung der Daten bzw. das Löschen von enthaltenen personenbezogenen Daten ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn personenbezogene Daten Dritter gespeichert sind. Ist eine Löschung aufgrund eines Defekts nicht möglich, so bittet der Provider darum, ausdrücklich auf das Vorhandensein von personenbezogenen Daten hinzuweisen.

§ 3 Entgelt, Anpassungsrecht des Providers

3.1. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich Incl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).

3.2. Durch den Provider zusätzlich erbrachte, vertraglich nicht geschuldete Leistungen (wie z.B. Service-, Einrichtungs-, Montageleistungen etc.) werden entsprechend der jeweiligen Preisliste vergütet.

3.3. Bei der Erhöhung der vom Provider zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für Netzzusammenschaltungen oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen der Provider dem Kunden Zugang gewährt, ist der Provider berechtigt, die dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte für die betroffenen Leistung entsprechend anzupassen, ohne dass ein Widerspruchsrecht/Kündigungsrecht des Kunden besteht. Dies gilt insbesondere für Änderungen der vom Provider zu zahlenden Entgelte aufgrund von Preiserhöhungen z.B. der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Teilnehmeranschlussleitung oder von Interconnectionleistungen sowie Änderungen, die unmittelbar oder mittelbar auf regulatorische Eingriffe durch die Bundesnetzagentur, der zuständigen Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Infos unter: www.bundesnetzagentur.de), zurückzuführen sind. Der Provider wird dem Kunden die Entgeltänderung unverzüglich nach Bekanntwerden, mindestens jedoch einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen.

3.4. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt erst dann als erfüllt, sobald der Rechnungsbetrag zzgl. evtl. zu zahlender Zinsen oder sonstiger Kosten auf dem Konto des Providers vollständig eingegangen ist.

3.5. Alle Zahlungen haben kostenfrei auf das Konto des Providers zu erfolgen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift des Kunden hat der Kunde an den Provider die ihm dadurch entstehenden Kosten zu zahlen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlungsverpflichtung entsteht mit Bereitstellung der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung. Die Provider-Dienste sind mit Leistungserbringung, spätestens aber mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig („Fälligkeit“).

4.2. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlt. Der Provider kann mit Verzugseintritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften die technische Einrichtung auf Kosten des Kunden bis zur Verzugsbeseitigung sperren und trotzdem Erfüllung verlangen, oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.3. Der Provider ist zudem berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Provider behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art ausdrücklich vor. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Provider kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur mit Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Provider zu, die der Provider schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

4.5. Rechnungen und Leistungsmessungen vom Provider gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Provider nicht binnen zwei Wochen nach Zugang ein schriftlicher, begründeter Widerspruch des Kunden zugeht. Rechnungen werden per Post oder per e-mail oder DTA-Bankauszugbeleg zugestellt. Eine Rechnung gilt jedoch auch dann als zugegangen, wenn sie via Telefax oder via E-Mail oder via DTA-Bankauszugbeleg dem Kunden zugestellt worden ist.

4.6. Der Provider behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit der Provider im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf den Provider bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits der Provider die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung vom Provider erhält.

§ 5 Vertragsbeginn, Beendigung des Vertrages, Kündigungsrecht

5.1. Der Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden beginnt zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einem festen Termin, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der Freischaltung des Netzzugangs.

5.2. Kündigungen der Verträge erfolgen schriftlich oder per Telefax. Maßgeblich für die Einhaltung von Kündigungsfristen ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an der in dem jeweiligen Vertrag oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilten Anschrift.

5.3. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Provider wird der Zugang des Kunden zum Internet innerhalb von 24 Stunden abgeschaltet und etwaige Provider-Dienste werden eingestellt.

5.4. Weigert sich der Kunde aus nicht vom Provider zu vertretenden Gründen, vertraglich vereinbarte Provider-Dienste in Anspruch zu nehmen, insbesondere Geräte, Leitungen o.ä. zu installieren oder installieren zu lassen oder gibt er Geräte auf oder verletzt er in sonstiger Weise vertragliche Verpflichtungen, kann der Provider weiterhin Vertragserfüllung verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen.

5.5. Der Vertrag kann je einzeln oder insgesamt von jeder der Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung des jeweiligen Vertrages vorliegt. Ein wichtiger Grund, der den Provider zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Kunde Leistungen oder Einrichtungen des Providers für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke gebraucht, nutzt oder nutzen lässt, b) oder der Kunde gegen seine Pflichten oder Obliegenheiten gem. §7 verstößt, c) oder der Kunde bei Verzug nicht zahlt, d) oder gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Einleitung eines solchen Verfahrens droht oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten läßt, daß dieser seine Zahlungspflichten zeitweise oder dauerhaft nicht erfüllen wird, e) der Kunde nach Abschluß des Vertrages sein Einverständnis mit der vom Provider durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.

5.6. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Provider berechtigt, Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder in pauschalierter Höhe zu verlangen. Wählt der Provider den pauschalierten Schadensersatz, so ist der Provider berechtigt, von dem Kunden – ohne einen besonderen Nachweis – sofort 50% des auf die Restlaufzeit bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit entfallenden Entgeltes zu verlangen. Zusätzlich erstattet der Kunde dem Provider evtl. angefallene Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten oder geleistete Dienste.

§ 6 Leistungserbringung durch den Provider, Selbstbelieferungsvorbehalt, Rücktrittsrecht

6.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Provider keinen Einfluss auf Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet hat. Verzögerungen bei der Übertragung, allgemeine Netzüberlastung oder teilweise Nichterreichbarkeit sind vom Provider nicht zu vertreten.

6.2. Der Provider ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, auf gerichtliche oder behördliche Anordnung, aufgrund der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technische erforderlicher Arbeiten notwendig ist.

6.3. Der Provider kann sich zur Erbringung der von ihm angebotenen Dienste auch Dritter bedienen, z.B. der Übertragungswege von Leitungsgebern (z.B. Deutsche Telekom AG). Diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Die Wahl der Dritten und Änderung der Auswahl steht dem Provider jederzeit frei. Eine Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung des Kunden besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6.4. Bedient sich der Provider für die vertraglich geschuldete Leistungserbringung anderer Dienstleister, so steht der Provider für die rechtzeitige Leistungserbringung nur dann ein, wenn der Provider die erforderlichen Leistungen rechtzeitig erhält. Der Provider hat das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise zurück zu treten, wenn der Dienstleister die für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden erforderliche Leistung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringen kann. Der Provider wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und im Falle des Rücktritts dem Kunden etwaig bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Leistung vom Provider zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.

6.5. Die Änderung von für den Betrieb des oder die Teilnahme im Internet verwendeter Normen, Adressen oder anderer technischer Standards hat keinen Einfluss auf den jeweiligen Vertrag, sofern die Änderungen nicht willkürlich vom Provider veranlasst werden.

6.6. Der Provider ist berechtigt, Leistungen anzupassen. Dieses Recht steht dem Provider insbesondere dann zu, wenn die Anpassung technisch sinnvoll, handelsüblich oder der Provider hierzu durch Änderung technischer Einrichtungen, der Rechtslage oder der Dienste Dritter verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden stets angemessen berücksichtigt.

6.7. Soweit der Provider über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, kann der Provider diese jederzeit abändern oder ohne Vorankündigung einstellen.

6.8. Sofern der Provider eine der in den vorgenannten Abs. genannten Änderungen vornimmt oder Leistungen einstellt, steht dem Kunden kein Erfüllungs-, Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Provider-Dienste fachgerecht und rechtmäßig zu nutzen, insbesondere

a) den Provider – soweit erforderlich – zur alleinigen Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung der Verträge erforderlich sind, zu bevollmächtigen;

b) die Zugriffsmöglichkeiten auf Provider-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen, insbesondere im Internet, zu unterlassen; dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Programme oder Dateien in Deutschland anzubieten,

  • die nur im Ausland, nicht aber in Deutschland Freeware, Shareware oder Public Domain sind,
  • die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechlichen Situation nicht oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind,
  • deren Inhalt in Deutschland strafrechtlich relevant ist (z.B.Gewaltverherrlichung, Pornographie, etc.) oder eine Ordnungswidrigkeit begründet,
  • die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist,
  • die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

c) selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem Provider-Netz erforderlich sein sollten;

d) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen;

e) erkennbare Mängel oder Schäden der bereitgestellten Leistung unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Provider durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.

f) alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur vom Provider oder einem vom Provider beauftragten Dritten ausführen zu lassen;

g) den Provider unverzüglich schriftlich jede Änderung des Namens, der Bezeichnung, der Anschrift oder der Gesellschaftsstruktur des Kunden anzuzeigen, insbesondere aufgrund Erbfalls, Unternehmensübergangs oder Hinzutretens oder Ausscheidens von Personen bei Personen-, Kapitalgesellschaften oder ähnlichen Vereinigungen;

h) die jeweils aktuellen anerkannten Internet Richtlinien, wie sie in Form der RFCs im Internet nachgeschlagen werden können und in Übereinstimmung mit den IP-Vergaberichtlinien des RIPE stehen, zu beachten;

i) kein Spamming oder Massenmailing durchzuführen oder ein offenes E-Mail-Relay zu betreiben;

j) nicht auf sonstige Weise andere Kunden oder den Betrieb des Provider-Netzes, des Backbone und seine Außenanbindungen zu behindern oder zu gefährden.

k) für den Fall, dass der Kunde die Provider-Dienste anderen Nutzern („Dritten“) zur Verfügung stellt, diese auf die für ihn geltenden Obliegenheiten hinzuweisen, die Dritten auf die Einhaltung ebenfalls zu verpflichten und sicherzustellen, dass die Dritten die Obliegenheiten auch erfüllen.

7.2. Bei Verstößen gegen die in Abs. 7.1. Punkt c) und k) genannten Fälle ist der Provider berechtigt, die Verbreitung der entsprechenden Programm und/oder Dateien sofort zu unterbinden, und sofern dies nicht möglich ist, den Dienst für den Kunden einzustellen oder abzuschalten bis zur Beendigung der Vertragsverletzung, ohne dass dem Kunden daraus ein Minderungs-, Schadensersatz- oder Kündigungsanspruch erwächst. Vorstehende Rechte stehen dem Provider insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird oder werden könnte.

7.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Providers auf Dritte zu übertragen oder vom Provider vertraglich zu erbringende Leistungen an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Preise und Gebühren, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Anschlusses durch einen Dritten entstanden sind, hat der Kunde zu bezahlen, sofern und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

§ 8 Leistungsstörungen, Termine, Fristen

8.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen oder – unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen Ereignissen, dem Provider die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht vom Provider oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat der Provider auch bei verbindlich festgelegten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere bei Streiks, Aussperrung, allgemeinen behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Carrier, aber auch dann, wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmer oder bei vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Provider ist in diesen Fällen dazu berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

8.2. Ist eine Behinderung aufgrund von Ereignissen nach Abs. 8.1. erheblich und dauert länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte, die auf eine Vorbestellung verkehrsunabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung – längstens jedoch bis zum nächsten Kündigungstermin – entsprechend zu mindern. Für darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden gilt §9.

8.3. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die Provider-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Der Provider kann die Rückzahlung durch Verrechnung mit und entsprechendem Abzug bei der nächsten vertraglich geschuldeten Zahlung des Kunden bewirken. Ist der Leistungsausfall vom Provider oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund von grob fahrlässiger Verursachung zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Werktag angedauert hat.

8.4. Kommt der Provider mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden unter Ablehnungsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

8.5. Kommt der Kunde mit seinen Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er seine aus den einzelnen Verträgen sich ergebenden Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf der Provider den ihr dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und entgangenen Gewinn verlangen. Der Provider ist auch berechtigt, ohne Nachweis einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der vertragsgemäß zu zahlenden Leistung zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Provider kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.6. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte vom Provider wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Provider nicht nachkommt.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen des Providers sowie Gewährleistung

9.1. Der Provider haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Providers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Im Übrigen haftet der Provider nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und/oder in den Fällen der groben Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keiner der in Abs. 9.2. aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Dem Provider bleibt ein Entlastungsbeweis auch im Fall des grob fahrlässigen Verhaltens seiner Verrichtungsgehilfen vorbehalten. Der Provider haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.

9.4. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand oder die Leistung an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an anderen Gegenständen, technischen Einrichtungen, PCs, Servern etc.) oder für indirekte Schäden und Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verlust von Daten, Schäden durch Viren, Trojaner, Hacker etc. oder sonstige mittelbare Schäden ist gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit seitens des Provider Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird. Ferner haftet der Provider nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen, Einsatz von Virenscannern, ausreichende Sicherungsmaßnahmen, ausreichende Einweisung des jeweiligen Anwenders sowie Absicherung durch Backup- Verfahren hätte verhindern können.

9.5. Die Regelungen der vorstehenden Abs. 9.1. – 9.4. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.6. Der Provider haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen gegen unberechtigten Zugriff im Wege des „Hackens” (d.h. durch Ausspähen von Daten im Sinne von §202a StGB, Datenveränderung im Sinne von §303a StGB oder Computersabotage im Sinne von §303b StGB) innerhalb des Provider-Netzes entstehen. Der Provider und der Kunde sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit dieser Schutzvorrichtungen aufgrund der mannigfaltigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.

9.7. Der Provider haftet nicht dafür, dass die über ihre Provider-Infrastruktur übermittelten fremden Informationen verfügbar, aktuell, mangelfrei und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, dass die übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind, wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationen richtig oder rechtmäßig sendet, vom Provider nicht übernommen, es sei denn, der Provider unterlässt eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Eine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Dienste Dritter, die am Internet beteiligt sind, wird vom Provider nicht übernommen.

9.8. Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, haftet der Provider gegenüber den einzelnen geschädigten Nutzern bis zur Höhe von max. € 2.500 .

9.9. Im übrigen ist die Haftung des Providers – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gewährleistung

9.10. Der Provider gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.

9.11. Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber dem Provider zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB. Gewährleistungsansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.12. Die Dauer der Gewährleistung beträgt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung.

9.13. Im Fall des Mangels kann der Verbraucher gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Dem Unternehmer steht dieses Wahlrecht nicht zu. Der Provider kann im Rahmen des § 439 die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB.

9.14. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.15. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate seit Übergabe, so hat der Verbraucher den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es dem Provider frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

§ 10 Verantwortlichkeit des Providers für Internet-Dienstleistungen

10.1. Soweit der Provider dem Kunde Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die vom Kunden übermittelten oder angeforderten Daten keiner Überprüfung durch den Provider. Soweit übermittelte Inhalte nicht ausdrücklich als Provider-Inhalte gekennzeichnet sind, sind sie fremde Inhalte i.S. der §9 und §10 des TDG.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, Dienste, die er zum Abruf bereithält oder zu denen er den Zugang vermittelt, gemäß §6 TDG mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.

10.3. Soweit der Provider dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit gewährt, bestimmte Inhalte in den Foren einzustellen, ist der Kunde verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle derartigen Inhalte sind für den Provider fremde Inhalte i.S. des §11 TDG.

10.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider von jeglicher Inanspruchnahme, die aufgrund der vorstehenden Absätze entsteht, auf erstes Anfordern freizuhalten. Dies umfasst auch Rechtsverfolgungs- und Abmahnkosten.

§ 11 Haftung des Kunden, Freistellung

11.1. Der Kunde haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Provider und/oder Dritten durch die Nichterfüllung seiner Obliegenheiten im Sinne des §7 Abs. 1 entstehen.

11.2. Bei Überlassung der Provider-Dienste an Dritte haftet der Kunde für alle Schäden, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der ihm überlassenen Dienste durch Dritte entstehen, soweit er sie zu vertreten hat, und stellt den Provider von allen Ansprüchen des Dritten frei.

11.3. Der Kunde wird den Provider entschädigen für, verteidigen gegen und freistellen von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben, Anwaltskosten zur Rechtsverfolgung, Verlusten oder sonstigen Schäden, die der Provider erleidet aufgrund und in Verbindung mit Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die durch Handlungen oder Produkte des Kunden verursacht wurden; insbesondere auch Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Datenschutz-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten. Der Provider wird den Kunden über den Anspruch informieren und ihm alle verfügbaren Informationen zur Abwehr des Anspruchs zur Verfügung stellen. Der Kunde behält sich die Entscheidung vor, ob er sich verteidigt oder vergleicht. Zeigt der Kunde jedoch seinen Verteidigungswillen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anzeige durch den Provider an, ist der Provider berechtigt, die Rechtsverteidigung auf Kosten des Kunden zu übernehmen.

§ 12 Rücktrittsrecht des Kunden

12.1. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Provider die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln oder Schlechterfüllung bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.

12.2. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzung durch den Provider innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Provider zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht.

§ 13 Geheimhaltung

13.1. Der Kunde wird Unterlagen, die mit der Erklärung abgegeben werden, dass die darin enthaltenen Informationen als vertraulich gelten, vertraulich behandeln und insbesondere Dritten nicht zugänglich machen.

§ 14 Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

14.1. Personenbezogene Daten des Kunden werden durch den Provider oder beauftragte Dritte nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die im Vertrag angegebene Einzugskontonummer zu Abrechnungszwecken auf einem Rechner zu hinterlegen.

14.2. Nachrichteninhalte werden grundsätzlich in Anlagen des Providers verarbeitet, es sei denn, sie werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Anlagen anderer Netzanbieter weitergeleitet. Dabei werden ggf. die erforderlichen Verbindungsdaten übermittelt.

14.3. Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass die jeweils mit der Vertragsabwicklung befassten Personen die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennen und beachten. Beide Vertragsparteien müssen insbesondere Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Provider sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Provider, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

§ 15 Schutzrechte Dritter

15.1. Der Provider stellt den Kunden im Rahmen der in §11 festgelegten Haftung von allen Ansprüchen wegen Verletzung von in Deutschland wirksamen gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten (Schutzrechten) frei, die auf dem Gebrauch eines vom Provider vermieteten Geräts (einschließlich Programme gemäß Mietschein) beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung bezieht sich nicht auf Verletzungen, die auf Spezifikationen oder Weisungen des Kunden oder auf einer im Vertrag nicht vorgesehenen Verwendung, Verbindung oder Änderung des Geräts beruhen.

15.2. Voraussetzung der Schutzrechtshaftung ist, dass der Kunde den Provider über geltend gemachte Ansprüche sofort umfassend schriftlich informiert hat, dass er keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgegeben hat und dass er es dem Provider ermöglicht, auf ihre Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen, insbesondere dem Provider alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt.

15.3. Der Provider behält sich vor, zur Umgehung von Schutzrechten Dritter das Gerät oder Teile davon zu ändern oder auszuwechseln. Ist dies oder die Erwirkung eines Benutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, können beide Vertragspartner den betroffenen Leistungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 16 Sonstiges

16.1. Die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, etc.) und jedwede Kommunikation kann, vorbehaltlich der Bestimmung in Abs. 6 und §5 Abs. 2, unter Verwendung des verfügbaren Mediums Post oder Telefax erfolgen.

16.2. Der Provider kann Rechte oder Pflichten aus den Verträgen als Ganzes oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Kunden auf einen Dritten übertragen.

16.3. Erfüllungsort ist Rottweil, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieser AGB oder den einzelnen Vertragsbestimmungen, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung von Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Rottweil. Dem Provider bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu erheben.

16.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Vereinbarungen.

16.5. An die Verpflichtungen aus den Verträgen sind auch die Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.

16.6. Änderungen und Ergänzungen zu den Verträgen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser Schriftformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung der Verträge oder der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck des Vertrages entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit (Lücken) eines Vertrages bzw. der AGB entsprechend.

16.7. Der Provider übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung dafür, dass die beim Kunden vorhandene Ausstattung (Hard- und Software) für den Zugang funktionabel ist.

16.8. Der Provider ist berechtigt, den Inhalt des Vertrages mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

16.9. Der Vertrag für Internetzugänge kommt mit der Freischaltung des gewählten Anschlusses unter der Voraussetzung der technischen Machbarkeit am Kundenstandort zustande. Der Provider behält sich vor, bei Unterschreiten der erforderlichen Mindestkundenzahl die Installation bzw. den Betrieb des jeweiligen Funknetzwerkes (Ort) auszusetzen oder nur eingeschränkt auszuführen.

16.10. Unabhängig von der Vertragslaufzeit kann der Kunde den Vertrag Internetanbindung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, wenn er zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung aus dem wireless-DSL-Versorgungsgebiet des Providers wegzieht oder weggezogen ist. Der Kunde hat dies auf Verlangen mittels Meldebescheinigung (Ab- und Anmeldung) nachzuweisen. Innerhalb der ersten 12 Monate der Mindestvertragslaufzeit ist dieses Recht ausgeschlossen.

16.11. Die Nutzung der Internetanbindung ist auf einen Haushalt und normale Nutzung beschränkt. Bei Internetanbindungen ist Mehrplatzbetrieb nur innerhalb der Wohnung bzw. des Haushaltes bzw. des Betriebes zulässig. Eine darüber hinausgehende Gemeinschaftsnutzung eines Anschlusses z.B. durch Nachbarn ist nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann der Provider nach Absprache eine Zustimmung erteilen. Bei widerrechtlicher Nutzung und Missbrauch (z.B. filesharing) behält sich der Provider vor, Begrenzungen beim Übertragungsvolumen einzuführen und Gebühren gemäß aktueller Preisliste nach Verbrauch und Nutzung zu berechnen.

16.12. Einmal täglich kann eine kurzzeitige (wenige Sekunden dauernde ) Trennung der Verbindung erfolgen (Zwangstrennung). Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich. Der Zeitpunkt wird auf wenig frequentierte Uhrzeiten gelegt (z.B. nachts).

16.13. Die Internetanbindung wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit (Bandbreite) lt. Auftrag angeboten. Die angegebenen Geschwindigkeiten verstehen sich als Maximalwerte, nicht als garantierte Werte. Die jeweils nutzbare Übertragungsgeschwindigkeit ist abhängig von den im Nutzungszeitraum bestehenden Netzauslastungen.

§ 17 Werbung, Marktforschung

Die vom Kunden angegebenen Daten werden nicht zum Zwecke der Kundenberatung oder Marktforschung verarbeitet und nicht an Dritte weitergeleitet.

§ 18 Bonitätsprüfung

18.1. Der Provider ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungs­gesellschaften Auskünfte über den Kunden einzuholen und den vorgenannten Unternehmen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung zu übermitteln. Meldungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung berechtigtet Interessen des Providers, eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunfteien bzw. Kreditversicherungsgesellschaften oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Provider wird dem Kunden auf Anfrage die Anschriften der betreffenden Unternehmen mitteilen.

§ 19 Montage und Rückgabe Mietgeräte Die Montage der Mietgeräte muss fachgerecht unter Beachtung der geltenden Vorschriften (z.B. Blitzschutz und Erdung) erfolgen. Die mitgelieferten Elemente gegen Eindringen von Wasser in die Empfangseinheit (z.B. Dichtung an der Anschlussseite der Kabeltülle, Schraubdichtung an die Kabeleinführung) sind sorgfältig anzubringen und zu überprüfen. Das Gerät ist bei der Elektronikversicherung zu versichern. Bei Beschädigung des Gerätes z.B. durch unsachgerechte Montage haftet der Kunde für Ersatz. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden im Rahmen eines Mietverhältnisses oder Vertragsverhältnisses überlassenen Geräte sachgerecht abzubauen und binnen 14 Tagen nach Vertragsende funktionsfähig inkl. allen Zubehörs frei dem Provider zurück zu senden. Bei Verstreichen der Frist erfolgt die Berechnung der Geräte gemäß aktueller Preisliste.

§ 20 Störungen und Störungsdienst

a) Der Provider beseitigt Störungen der Netzeinrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich.

b) Störungsmeldungen werden vom Provider telefonisch oder per e-mail montags bis freitags von 9-12 Uhr und 13-17 Uhr (jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen) entgegengenommen und bearbeitet. Es wird auch Unterstützung per Telefon und e-mail angeboten. Außerhalb dieser Zeiten werden die Meldungen per e-mail oder Fax entgegengenommen, ein Anspruch auf Bearbeitung besteht nicht.

c) Es wird telefonische Unterstützung bei der Fehlersuche und Behebung geleistet. Bei einem Defekt an den überlassenen Empfangseinrichtungen kann der Kunde beim Provider im Austausch ein Ersatzgerät erhalten. Ein Vor-Ort-Service ist nicht enthalten und kann kostenpflichtig beauftragt werden. Eine evtl. erforderliche Demontage und erneute Montage obliegt dem Kunden.

e) Auf die Pflicht vor einer Störungsmeldung im Rahmen der Möglichkeiten des Kunden sorgfältig zu prüfen, ob die Störung Ihrer Ursache im Verantwortungsbereich des Providers hat wird ausdrücklich hingewiesen. Leichtfertige und offenkundig unbegründete Störungsmeldungen können, insbesondere im Wiederholungsfall und bei Vor-Ort-Einsätzen Kosten für den Kunden verursachen.

f) Jeder Versuch, die geschützte Konfigurationsschnittstelle der Einrichtung zu überwinden ist untersagt. Ebenso ist jede Änderung der Konfigurationseinstellungen strikt untersagt. Eine solche Änderung kann erhebliche Störungen des Netzes und/oder anderer Kunden zur Folge haben und dementsprechende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Stand: 09.11.2009

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